Geldanlage-Rechner |
Kümmer Dich um Dein Geld, sonst tun es andere ! Diesen Slogan sollte man immer beherzigen !
Beim regelmässigen sparen ist der Zinseszinseffekt nicht zu unterschätzen.
Häufige
Fragen
Kann ich die
Rente meines Lebenspartners oder sonstige Einkünfte im Alter berücksichtigen?
Ja, im
Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ haben Sie die Möglichkeit,
„sonstige Einkünfte“ im Rentenalter zu berücksichtigen. Dies können
beispielsweise sein: die Rente Ihres Lebenspartners, Einkünfte aus Vermietung,
Betriebsrenten etc.
Wie werden
Preissteigerungen berücksichtigt?
Im
Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ können Sie auswählen, ob die
Inflation bei der weiteren Berechnung berücksichtigt werden soll. Die Anpassung
der „Ausgaben im Alter“ erfolgt mit einem durchschnittlichen
Preissteigerungssatz von 2% pro Jahr.
Die geschätzte
Rente erscheint sehr hoch, gibt es keine gesetzliche Obergrenze?
Nein,
eine Höchstgrenze für die gesetzliche Rente gibt es nicht. Jedoch wird die
Rentenhöhe indirekt durch die maximal erreichbare Anzahl an Entgeltpunkten (ca.
2 Punkte pro Erwerbsjahr) begrenzt.
Wie werden
die gesetzlichen Rentenpunkte berechnet?
Jedes
Jahr wird vom statistischen Bundesamt ein sogenannter Durchschnittsverdienst
festgelegt. Hat man in dem Jahr exakt so viel verdient, dann bekommt man genau 1
Entgeltpunkt gutgeschrieben. Hat man mehr verdient, so bekommt man anteilig mehr
Punkte, hat man weniger verdient, entsprechend weniger. Das
Durchschnittseinkommen wurde für 2009 auf 30.879 EUR festgelegt.
Ist es in der
heutigen Zeit überhaupt sinnvoll, von einer linearen Einkommensentwicklung
auszugehen?
Durch
die direkte Eingabemöglichkeit für die gesetzlichen Entgeltpunkte wird Ihre
Erwerbshistorie genau erfasst. Ebenso präzise Aussagen über die Zukunft
kann leider niemand treffen. Das Ergebnis des Rentenrechners kann immer nur ein
Anhaltspunkt dafür sein, welchen Geldbetrag Sie anlegen sollten und
wieviel
Rente im Alter fehlt, wenn Sie privat für die Rente sparen wollen. Die
Umsetzung wird durch Ihre persönlichen Verhältnisse bestimmt. Sie sollten
Ihre Rentenlücke regelmäßig überprüfen und die (Fonds-)Sparraten ggf.
anpassen.
Zudem
haben Sie mit dem Franklin Templeton Rentenschätzer verschiedene Möglichkeiten,
Ihre persönliche Einschätzung der Zukunft einzukalkulieren:
§
Berücksichtigung möglicher Rentensteigerungen bzw. der Inflation
§
Eingabe sonstiger Einkünfte im Rentenalter
§
Anpassung der Parameter für Wertentwicklung und Rentenzahldauer
§
Berücksichtigung vorhandener Geldanlagen
Wird bei der
Rentenschätzung von einer zukünftigen Gehaltssteigerung ausgegangen?
Bei der
Rentenschätzung des Franklin Templeton Rechners wird, ähnlich wie bei der
Gesetzlichen Rentenversicherung, davon ausgegangen, das Ihre zukünftige
Gehaltsentwicklung mit der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in Deutschland
übereinstimmt. Ein konkreter Prozentsatz wird dabei nicht festgelegt, sondern
die Steigerung erfolgt indirekt über die Fortschreibung der Entgeltpunkte.
Beispiel:
Herr Michel erhält mit seinem Brutto-Einkommen zum Zeitpunkt der Rentenschätzung
genau 1 Rentenpunkt. Bei der Zukunftsprognose wird nun davon ausgegangen, dass
dies bis zur Rente so bleiben wird (1 Punkt pro Jahr). Allerdings verändert
sich das Einkommensniveau, bei dem man genau diesen einen Rentenpunkt erhält.
Es wird jedes Jahr an die durchschnittliche Gehaltsentwicklung der Gesamtbevölkerung
angeglichen. Steigt dieses Durchschnittsgehalt, wird implizit angenommen, dass
auch Herrn Michels Gehalt im selben Maße gestiegen sein muss – er erhält ja
weiterhin 1 Entgeltpunkt anstatt z.B. nur 0,9.
Beim
Vergleich der geschätzten Rentenpunkte, mit denen, die in der gesetzlichen
Renteninformation angegeben werden, gibt es eine Abweichung. Wodurch kommt diese
zustande?
Dafür
kann es verschiedene Erklärungen geben:
1.
Beim Franklin Templeton Rentenrechner werden die Entgeltpunkte immer zum
Berechnungsdatum geschätzt. Das heißt, auch für den Zeitraum zwischen der
letzten Kontenklärung und heute werden Rentenpunkte gutgeschrieben. Diese sind
in der Renteninformation, welche Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
zugesandt bekommen haben, eventuell noch nicht berücksichtigt.
2.
Wenn es innerhalb des Zeitraums zwischen der letzten Kontoklärung und
dem Berechnungsdatum eine (größere) Veränderung des Brutto-Einkommens gab,
sind ebenfalls Abweichungen möglich. Diese sollten mit der nächsten Kontoklärung
korrigiert werden.
Zinswucher!
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen haben wir von unserer Hausbank eine Mitteilung bekommen, dass der Dispozins auf 11,0 % neu festgelegt wurde.Der Überziehungszins beträgt jetzt 16,1 %. Ich wäre auch gerne Bank und würde dann 32000 % Gewinn machen. Die Banken zahlen für den Einkauf ihres Produktes (Geld) bei der EZB aktuell 0,05 % an Leihgebühr und nehmen vom Kunden für das Verleihen dieses Produktes bis zu 16,1 %. Das entspricht einem Gewinn von zweiunddreißigtausend Prozent.
Selbst bei 11 % sind das immer noch 21900 % Gewinn und bei 4% (Baugeld) sind es immer noch 790 % Gewinn.
Selbst, wenn die Banken nur 0,15 % nehmen würden, wären das immer noch 200 % Gewinn für die Bank.
Und die Banken erzählen immer, dass Gewinne über 7% unseriös sind.
Machen Sie sich mal darüber Gedanken!