Geldanlage-Rechner 

 

                                           Kümmer Dich um Dein Geld, sonst tun es andere !  Diesen Slogan sollte man immer beherzigen !

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Beim regelmässigen sparen ist der Zinseszinseffekt nicht zu unterschätzen.

Häufige Fragen 

Kann ich die Rente meines Lebenspartners oder sonstige Einkünfte im Alter berücksichtigen?

Ja, im Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ haben Sie die Möglichkeit, „sonstige Einkünfte“ im Rentenalter zu berücksichtigen. Dies können beispielsweise sein: die Rente Ihres Lebenspartners, Einkünfte aus Vermietung, Betriebsrenten etc.

Wie werden Preissteigerungen berücksichtigt?

Im Schritt 2 „Versorgungslücke berechnen“ können Sie auswählen, ob die Inflation bei der weiteren Berechnung berücksichtigt werden soll. Die Anpassung der „Ausgaben im Alter“ erfolgt mit einem durchschnittlichen Preissteigerungssatz von 2% pro Jahr.

Die geschätzte Rente erscheint sehr hoch, gibt es keine gesetzliche Obergrenze?

Nein, eine Höchstgrenze für die gesetzliche Rente gibt es nicht. Jedoch wird die Rentenhöhe indirekt durch die maximal erreichbare Anzahl an Entgeltpunkten (ca. 2 Punkte pro Erwerbsjahr) begrenzt.

Wie werden die gesetzlichen Rentenpunkte berechnet?

Jedes Jahr wird vom statistischen Bundesamt ein sogenannter Durchschnittsverdienst festgelegt. Hat man in dem Jahr exakt so viel verdient, dann bekommt man genau 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Hat man mehr verdient, so bekommt man anteilig mehr Punkte, hat man weniger verdient, entsprechend weniger. Das Durchschnittseinkommen wurde für 2009 auf 30.879 EUR festgelegt.

Ist es in der heutigen Zeit überhaupt sinnvoll, von einer linearen Einkommensentwicklung auszugehen?

Durch die direkte Eingabemöglichkeit für die gesetzlichen Entgeltpunkte wird Ihre Erwerbshistorie genau erfasst. Ebenso präzise Aussagen über die Zukunft kann leider niemand treffen. Das Ergebnis des Rentenrechners kann immer nur ein Anhaltspunkt dafür sein, welchen Geldbetrag Sie anlegen sollten und wieviel Rente im Alter fehlt, wenn Sie privat für die Rente sparen wollen. Die Umsetzung wird durch Ihre persönlichen Verhältnisse bestimmt. Sie sollten Ihre Rentenlücke regelmäßig überprüfen und die (Fonds-)Sparraten ggf. anpassen.

Zudem haben Sie mit dem Franklin Templeton Rentenschätzer verschiedene Möglichkeiten, Ihre persönliche Einschätzung der Zukunft einzukalkulieren:

§          Berücksichtigung möglicher Rentensteigerungen bzw. der Inflation

§          Eingabe sonstiger Einkünfte im Rentenalter

§          Anpassung der Parameter für Wertentwicklung und Rentenzahldauer

§          Berücksichtigung vorhandener Geldanlagen

Wird bei der Rentenschätzung von einer zukünftigen Gehaltssteigerung ausgegangen?

Bei der Rentenschätzung des Franklin Templeton Rechners wird, ähnlich wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, davon ausgegangen, das Ihre zukünftige Gehaltsentwicklung mit der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in Deutschland übereinstimmt. Ein konkreter Prozentsatz wird dabei nicht festgelegt, sondern die Steigerung erfolgt indirekt über die Fortschreibung der Entgeltpunkte.

Beispiel: Herr Michel erhält mit seinem Brutto-Einkommen zum Zeitpunkt der Rentenschätzung genau 1 Rentenpunkt. Bei der Zukunftsprognose wird nun davon ausgegangen, dass dies bis zur Rente so bleiben wird (1 Punkt pro Jahr). Allerdings verändert sich das Einkommensniveau, bei dem man genau diesen einen Rentenpunkt erhält. Es wird jedes Jahr an die durchschnittliche Gehaltsentwicklung der Gesamtbevölkerung angeglichen. Steigt dieses Durchschnittsgehalt, wird implizit angenommen, dass auch Herrn Michels Gehalt im selben Maße gestiegen sein muss – er erhält ja weiterhin 1 Entgeltpunkt anstatt z.B. nur 0,9.

Beim Vergleich der geschätzten Rentenpunkte, mit denen, die in der gesetzlichen Renteninformation angegeben werden, gibt es eine Abweichung. Wodurch kommt diese zustande?

Dafür kann es verschiedene Erklärungen geben:

1.        Beim Franklin Templeton Rentenrechner werden die Entgeltpunkte immer zum Berechnungsdatum geschätzt. Das heißt, auch für den Zeitraum zwischen der letzten Kontenklärung und heute werden Rentenpunkte gutgeschrieben. Diese sind in der Renteninformation, welche Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugesandt bekommen haben, eventuell noch nicht berücksichtigt.

2.        Wenn es innerhalb des Zeitraums zwischen der letzten Kontoklärung und dem Berechnungsdatum eine (größere) Veränderung des Brutto-Einkommens gab, sind ebenfalls Abweichungen möglich. Diese sollten mit der nächsten Kontoklärung korrigiert werden.

Sie haben weitere Fragen? Bitte teilen Sie sie uns mit.

 

Zinswucher!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen haben wir von unserer Hausbank eine Mitteilung bekommen, dass der Dispozins auf 11,0 % neu festgelegt wurde.Der Überziehungszins beträgt jetzt 16,1 %. Ich wäre auch gerne Bank und würde dann 32000 % Gewinn machen. Die Banken zahlen für den Einkauf ihres Produktes (Geld) bei der EZB aktuell 0,05 % an Leihgebühr und nehmen vom Kunden für das Verleihen dieses Produktes bis zu 16,1 %. Das entspricht einem Gewinn von zweiunddreißigtausend Prozent.

Selbst bei 11 % sind das immer noch 21900 % Gewinn und bei 4% (Baugeld) sind es immer noch 790 % Gewinn.

Selbst, wenn die Banken nur 0,15 % nehmen würden, wären das immer noch 200 % Gewinn für die Bank.

 Und die Banken erzählen immer, dass Gewinne über 7% unseriös sind.

 Machen Sie sich mal darüber Gedanken!