Investmentfonds/Fondsfinder |
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AXA Investment Managers
Deutschland GmbH
http://www.axa-im.de/
www.fondsprofessionell.de/datenbank/
Informationen über
Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt(Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
•Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. •Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. •Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.Information zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit
(Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Beratung einzubeziehen, werden im
Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten
deren
zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine
Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht
angeboten. Im
Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert
dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Investmententscheidung erkennbare
Vor-bzw. Nachteile für den
Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen
Anbieters informiert dieser mit
seinen
vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen
Abschlusses ansprechen.
Um die Bewertung von
Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen,
nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden
oder Organisationen, die sich
auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch
in Bezug auf
Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst
breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch
innerhalb eines Finanzproduktes
empfohlen.
Information zur Berücksichtigung
nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung
gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit
und ggf. der Nachhaltigkeit des
jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit
kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf.
rudimentärer Informationen durch die Anbieter
lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur
Vergütungspolitik bei
der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung
von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen
Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.