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Wir suchen Mitarbeiter bzw. Nachfolger für unser Unternehmen, die nach Einarbeitung selbständig einen Kundenstamm betreuen.

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Versicherungen

BU-Versicherung:

Nichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU)

Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte.

 

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen bereits ab 16,12 € für eine Versicherungssumme von  6.000 €

Die Produkthighlights im Überblick:

•    Keine Gesundheitsfragen
•    Vorsorge zu günstigen Beiträgen während der gesamten Zahlungsdauer – bereits ab 16,12 € Monatsbeitrag*
•    Auszahlung der garantierten Summe ** im Todesfall
•    Aufnahme bis zum Eintrittsalter von 75 Jahren (bei Einmalbeitrag sogar bis 85)
•    Versicherungssumme 3.000 bis 15.000 € möglich
•    Einfacher Antrag inkl. Prospekt und Beitragstabelle
•    Volle Bewertung und Vergütung

 

Kinderversicherungen – Mogelpackungen mit schlechten Renditen

Ausbildungs- oder Lebensversicherungen für Kinder halten oftmals nicht, was sie versprechen. Viele Versicherungsgesellschaften ködern Eltern, Großeltern oder Paten mit Versicherungsangeboten für die lieben Kleinen. Damit sollen die Kids später bestens versorgt und im Alter abgesichert sein. Produktnamen wie Biene Maja Schutzbrief oder Junior Konzept klingen sympathisch und sollen den Versicherten später hohe Renditen bringen. 

Oftmals werden diese Versicherungen mit monatlichen Sparraten von beispielsweise 50,00 Euro, bei einer Laufzeit von bis zu 60 Jahren abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit kann man sich den angesparten Betrag als einmalige Summe oder als monatliche Rente auszahlen lassen. Hinzu kommen bei vielen Angeboten noch Absicherungen in Form von Unfallschutz oder für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Statistisch gesehen werden aber etwa die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen bereits vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, da das Geld einfach schon vorher für andere Dinge benötigt wird. Außerdem werden in den ersten Jahren mit den Versicherungsbeiträgen in erster Linie die Kosten für eine Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Todesfall abgedeckt. Oftmals kommen zusätzlich hohe laufende Kosten zum Beispiel durch Stornogebühren hinzu. Durch diese Faktoren werden die Verträge richtig teuer und können bei vorzeitiger Kündigung zu bösen Überraschungen führen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einer Kündigung nach 5 Jahren Laufzeit von den angesparten 3.000 Euro nur eine Auszahlung von 600 Euro erfolgt, da der Großteil des Geldes von den Kosten aufgebraucht wurde.

Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Laufzeiten überschaubar bleiben und dass das Geld nicht ausschließlich für eine Rente zur Verfügung steht. Wenn das Geld vorzeitig benötigt wird, was häufig der Fall ist, sollte die Möglichkeit bestehen, den Vertrag ruhen zu lassen oder gebührenfrei zu kündigen, wie es z.B. bei Sparverträgen der Fall ist.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bürgerentlastungsgesetz trat am 01. Januar 2010 in Kraft – sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können ihre Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll steuerlich geltend machen. Verstärkt wird diese Entlastung noch durch die bereits beschlossene allgemeine Steuersenkung im Rahmen des Konjunkturpaketes II und die Erhöhung des Kinderfreibetrages.

Das bedeutet für Sie: Mehr Netto vom Brutto! Und damit mehr Geld für die Altersvorsorge, ohne den eigenen Lebensstandard einschränken zu müssen.
 
Darüber hinaus sehen Sie, wie sich die Steuerentlastung weiter steigern lässt, wenn die Ersparnis fürs Alter angelegt wird – z.B. als Basisrente, Riester-Rente oder in der betrieblichen Altersversorgung (die Förderwege werden miteinander verglichen).

 

Laut Institut für Vorsorge und Finanzplanung wird die monatliche Rente eines Durchschnittsverdieners (derzeit 29.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen) nach 45 Beitragsjahren im Jahr 2030 bei rund 1.100 Euro liegen. Berücksichtigt man die Inflation mit nur 1,5 Prozent pro Jahr, bleiben sage und schreibe rund 740 Euro übrig ? und das pro Monat.Ob die Prognosen tatsächlich so eintreffen, bleibt abzuwarten? Die Richtung scheint allerdings eindeutig vorgegeben.

Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten will, kommt an der privaten Vorsorge nicht vorbei. Annahmen: Inflation von 1,5 %; alle Fälle basieren auf 45 Beitragsjahren sowie einem Rentenzugang mit 65 Jahren; unterstellte Lohnsteigerung bis 2009 um 1,2 % p.a., danach 1,5% p.a. (entsprechend dem Modell der Rürup-Kommission); Rentensteigerung von 0,8 % p.a.

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Investmentfonds

Banken und Versicherungsgesellschaften empfehlen ihren Kunden überwiegend Sparbücher, Tagesgelder, Bausparverträge und Lebensversicherungen. Wie zufrieden sind Sie als Privatanleger mit Ihrer Bank oder Versicherung und mit deren Produkten?
Die Angebote der Banken sind für Sie als Kunden leider nur wenig rentabel und bringen Ihnen in der Regel überschaubare Zinsen auf oftmals zu langfristige Geldanlagen, über die man dann für lange Zeit nicht mehr flexibel verfügen kann.

Wir zeigen Ihnen wie Banken und Versicherungen ihr eigenes Geld anlegen und wie Sie als Kunde davon profitieren können."Was Sie als Bank- und Versicherungskunde nicht wissen sollen!" Dies geht ganz einfach und schnell.

Sparen Sie sich die Abgeltungssteuer mit dem DWS Vermögenssparplan Premium

Der DWS Vermögenssparplan Premium ermöglicht Fondssparen ohne Abgeltungssteuer und bietet Ihnen die Chance auf attraktive Mehrerträge. Er verbindet renditestarkes Aktienfondssparen mit einer 100 %igen Beitragsgarantie zum Laufzeitende. Dies bedeutet, dass dem Anleger zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der von ihm eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung steht. Darüber hinaus zeichnet sich der Sparplan durch seine hohe Flexibilität in der Ansparphase aus. Sie können sowohl die Höhe der Sparraten verändert als auch einzelne Beiträge problemlos aussetzen. Zusätzlich sind auch Teilentnahmen aus dem angesparten Guthaben bereits vor Vertragsende möglich.

Der DWS Vermögenssparplan Premium bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit die bereits erzielte Rendite Ihres Vertrages abzusichern. Ab dem 55. Geburtstag besteht die Option, den Zeitpunkt für die persönliche Höchststandssicherung selbst festzulegen. Dabei bestimmt der Anleger, dass der Wert des Investments ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter den einmal abgesicherten Stand sinken kann. Die abgesicherten Wertsteigerungen stehen somit zum vereinbarten Zeitpunkt der Auszahlungsphase in voller Höhe zur Verfügung.

Der DWS Vermögenssparplan Premium eignet sich somit hervorragend zur Absicherung Ihrer Altersvorsorge. Für Anleger die bereits in andere Fondssparpläne investieren ist ein Wechsel zum DWS Vermögenssparplan Premium auch unter steuerlichen Gesichtspunkten lohnenswert. Denn im Gegensatz zu konventionellen Sparplänen, zählen die Leistungen des DWS Vermögenssparplan Premium in der Auszahlungsphase nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den so genannten Sonstigen Einkünften. Damit unterliegen Sie also auch nicht der Abgeltungssteuer.

Die Vorteile des DWS Vermögenssparplan Premium auf einen Blick:

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Finanzierungen

Darlehen mit gebundenem Sollzins

Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind in Deutschland die meistgewählte Darlehensform. Der größte Vorteil dieser Darlehen ist Zinssicherheit, denn die Zinsen für die Finanzierung werden hier über einen vereinbarten Zeitraum – die Sollzinsbindung – festgeschrieben.

Während dieser Zeit steht Ihre monatliche Darlehensrate fest – bis zur vollständigen Rückzahlung oder zur Anschlussfinanzierung, wenn das Darlehen während der Sollzinsbindung noch nicht komplett zurückgezahlt wird.

Unter den Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz können Sie übrigens auch zwischen verschiedenen Varianten wählen. Neben dem klassischen Annuitäten-Darlehen, das Monat für Monat mit einer konstanten Rate abbezahlt wird, aber bei dem meist noch eine Restschuld am Ende der Sollzinsbindung bleibt, gibt es eine Reihe weiterer Darlehen. Zum Beispiel ein Volltilger-Darlehen, das am Ende der Laufzeit vollständig abbezahlt ist – oder ein Wohn-Riester-Darlehen, bei dem die Riester-Zulagen vom Staat zur Tilgung des Darlehens genutzt werden können.

KfW-Darlehen

Die staatliche Förderbank KfW unterstützt Bauherren und Käufer mit günstigen Förder-Darlehen. Solche Darlehen lassen sich bei Bau, Kauf oder Modernisierung einsetzen. Sie können KfW Darlehen über Interhyp erhalten – und sie mit anderen Darlehen kombinieren.

Teil-)variable Darlehen

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Sicherheit und Flexibilität zu verbinden. Das ist mit sogenannten (teil-)variablen Darlehen möglich, etwa einem Flex-, Cap- oder Kombi-Darlehen. Mit solchen Krediten profitieren Sie direkt von günstigen Baugeldzinsen, können dabei aber oft flexible Sondertilgungen ausführen und das Darlehen jederzeit kündigen. Ideal sind solche Finanzierungen häufig auch in Kombination mit einem Festzins-Darlehen.

Früher an später denken

Wollen Sie jetzt schon Sicherheit für Ihre Anschlussfinanzierung gewinnen? Oder das aktuell günstige Zinsniveau absichern? Das ist mit speziellen Darlehen möglich, den sogenannten Forward-Darlehen – und zwar bis zu 66 Monate vor Ende der Sollzinsbindung. Mit einem Forward-Darlehen begegnen Sie einem Zinsanstiegrisiko. In Niedrigzinsphasen können solche Darlehen vor allem für sicherheitsbedürftige Darlehensnehmer sinnvoll sein.

Kreditlösung für Ihre Wohnträume

Wollen Sie sich kleinere Wohnträume erfüllen? Etwa eine neue Küche oder ein modernisiertes Bad? Dafür können Sie kleinere Darlehen nutzen – sogenannte Konsumentkredite. Diese Darlehen sind ideal für einen Finanzierungsbedarf bis 35.000 Euro. Die Wohnwünsche von Mietern und Eigentümern lassen sich damit einfach und schnell erfüllen. Was viele nicht wissen: Bei einem solchen Darlehen fallen keine Kosten für die Grundschuldeintragung an.

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Private Krankenversicherung

Zielgruppe Angestellte im PKV-Markt. Die Wechselmöglichkeiten heute.

Grundsatz:
• Jeder, der ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, wird GKV-versicherungspflichtig
  (Ausnahme: versicherungsfreies, kurzfristiges oder geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis).
• Das gilt auch für vorher PKV-vollversicherte Selbstständige und Studenten oder nicht erwerbstätige Personen.
• Die GKV-Pflicht endet, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr bezogene regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAE-Grenze überstiegen hat und auch im
  Folgejahr über der JAE-Grenze liegen wird.


Besonderheiten:
• Bei Beamten, die in ein Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis wechseln, zählen für die Beurteilung der GKV-Freiheit auch die Zeiten der Besoldung als Beamter nach den gleichen Grundsätzen wie für
 
Arbeitnehmer (AN).
• Für die Prüfung der GKV-Pflicht sind auch Beschäftigungszeiten der AN im Ausland zur berücksichtigen.


Wann ist ein Wechsel in die PKV zum 1. Januar 2015 möglich?
* Regelmäßiges JAE: z.B. laufendes Arbeitsentgelt + regelmäßige Sonderzuwendungen (Zahlungen, die der AN mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich erhält) gleichgültig, ob es in Deutschland
  oder im Ausland erzielt wurde.


Hinweis: unregelmäßige Bezüge zählen nicht zum regelmäßigen JAE (Überstundenvergütungen, wenn keine Pauschalvergütung erfolgt).

GKV-Mitglieder mit „Wahltarif“: Nach Auslegung des Gesundheitsministeriums ist eine Kündigung frühestens zum Ende des dritten Jahres möglich bzw. bei Wahltarifen zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen frühestens nach einem Jahr ab Beginn des Wahltarifes.

Highlights
• Bis zu 40 % Beitragsrückerstattung (BRE) im erweiterten BONUS-Programm 10/15/20/25 % (25 % erfolgsabhängige BRE + 15 % garantierte BRE)
• Anerkannte alternativmedizinische Verfahren
• Vorsorgeuntersuchungen über GKV- Niveau (bestimmte Untersuchungen sind weder BRE schädlich noch unterliegen sie dem Selbstbehalt)
• Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
• 75 % für Zahnersatz und Inlays
• Ohne tarifübergreifenden Selbstbehalt (Ausnahme 10 % bis max. 500 EUR
für Arznei- und Heilmittel) Besonderheiten bei vorübergehendem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) und fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis

Fallgruppe 1
Regelung: Fiktion eines regelmäßigen JAE in bisher erzielter Höhe z.B.
• Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
• Mutterschutzfristen
• Arbeitskampf
• Kurzarbeitergeld

Fallgruppe 2
Regelung:
Fiktion des Überschreitens der KV-Pflichtgrenze in
dieser Zeit, wenn anschließend innerhalb eines Jahres* eine
Beschäftigung mit einem JAE über der JAE-Grenze fortgesetzt
bzw. aufgenommen wird.
• Elterngeld oder Elternzeit
• Wehr- oder Zivildienst
* Achtung: Wird nach der Elternzeit nicht sofort wieder eine Beschäftigung aufgenommen, bewertet der Gesetzgeber diese beschäftigungslose Zeit mit AE = 0 EUR. Es besteht die Gefahr, dass die JAE-Grenze
  nicht überschritten wird.

** Für die Entscheidung, ob die JAE-Grenze in 2014 überschritten ist, wird das bis zur Elternzeit erzielte JAE (Monat 1-6) mit der anteiligen
JAE-Grenze (46.800 EUR: 2 = 23.400 EUR) verglichen
*** Für die Entscheidung, ob die JAE-Grenze in 2014 überschritten ist, wird das nach der Elternzeit erzielte JAE (Monat 7 -12) mit der anteiligen
JAE-Grenze (47.700 EUR : 2 = 23.850 EUR) verglichen JAE JAE-Grenze

Beispiel: Elternzeit von Juli 20012 bis Juli 2014

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Geldanlage

Vorsicht Strafzinsen!

Seit Juni dieses Jahres müssen Banken der Eurozone einen Strafzins zahlen, wenn sie Geld kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank parken möchten. Da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit diese Kosten an Bankkunden weitergegeben werden. Aufsehen erregte die Absicht der Commerzbank, von Großunternehmen einen Strafzins auf größere Einlagen zu verlangen. Mit der Deutschen Skatbank ist sogar das erste Institut vorgeprescht und erhebt nun einen Negativzins in Höhe von 0,25 Prozent für Gesamteinlagen von mehr als 3 Mio. Euro.

Zwar ist man bei der Bank der Ansicht, dass damit die klassischen Privatanleger und Sparer im Regelfall nicht betroffen seien, allerdings ist die Verunsicherung bei deutschen Sparern zuletzt deutlich angestiegen. Die Zinsen für Spareinlagen wie Fest- und Tagesgeld befinden sich schon seit geraumer Zeit auf dem Rückzug. Mit dem Unterschreiten der Nulllinie scheint vielen Verbrauchern jedoch noch einmal so richtig bewusst zu werden, dass das für das Alter zurückgelegte Vermögen nicht nur nicht ansteigt, sondern möglicherweise weniger wird. Schließlich gilt es auch noch, die Inflation zu berücksichtigen.

Doch selbst jetzt gibt es genügend Alternativen. Aktienfonds gehören dazu. Allerdings stehen die Deutschen Aktieninvestments skeptisch gegenüber. Kein Wunder, wenn man sich die Erfahrungen im Zuge der Dotcom-Blase oder nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers ansieht. Trotzdem bleibt ein gewisser Aktienanteil unverzichtbar, um für eine attraktive Rendite zu sorgen. Gleichzeitig sollte man sein Geld auch niemals in eine Anlageklasse stecken. Eine Diversifikation bringen zum Beispiel Mischfonds, die je nach wirtschaftlicher Lage zwischen Aktien und Anleihen umschichten. Zudem gibt es auch eine Reihe von Fonds, die zudem mit Edelmetallinvestments für zusätzliche Streuung sorgen.

Einlagensicherung sinkt

Bis zum Jahresende dürfte sich so mancher Bankkunde verwundert die Augen reiben: Die Einlagensicherung wird nämlich schon zum 1. Januar 2015 abgesenkt. Allerdings betrifft dies nur den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. An der gesetzlichen Einlagensicherung für Kundeneinlagen von bis 100.000 Euro ändert sich nichts.

Aber auch wer Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bei einer Bank von mehr als 100.000 Euro hat oder Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe besitzt, braucht nicht nervös zu werden. Denn in diesem Fall greift die individuelle Sicherungsgrenze einer Bank.

Ab 1. Januar 2015 fällt jedoch die so genannte Sicherungsgrenze von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Bis zum Jahr 2025 ist sogar eine Absenkung auf 8,75 Prozent geplant, nachdem sich in den vergangenen knapp 40 Jahren nichts an der Sicherungsgrenze geändert hatte. Trotzdem sind die Sicherungsgrenzen angestiegen, da die Banken inzwischen auch aus regulatorischen Gründen mit deutlich mehr Eigenkapital ausgestattet sind.

 

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