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Betriebsinhaltsversicherung
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Betriebshaftpflichtversicherung
Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie und auch Ihre Mitarbeiter schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Sach- oder Personenschäden entstehen!
Die Betriebshaftpflichtversichung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.
Ohne die Betriebshaftpflicht dürfen bestimmte Berufsgruppen Ihre Tätigkeit gar nicht ausüben! Für andere Berufsfelder sollte dieser Grundsatz auch gelten.
Versichert sind:
Versicherungsschutz besteht für den Fall von:
Natürlich kann man auch bei dieser Versicherung noch andere Dinge mitversichern. Die Regeldeckungssummen betragen bei Personenschäden 2 Mio. Euro und bei Sachschäden 1 Mio. Euro.
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Betriebsinhaltversicherung zurück
Entstehen Schäden an der Einrichtung Ihres Betriebes, Ihren Waren oder Vorräten oder gar dem Eigentum Ihrer Mitarbeiter, schützt Sie die Geschäftsinhaltsversicherung vor den finanziellen Folgen.
Feuerversicherung:
Einbruchdiebstahlversicherung:
Leitungswasserversicherung:
Kosten, die notwendig sind, um die Schäden am
Gebäude bzw. der Rohrleitung zu beheben, übernimmt die Betriebsgebäudeversicherung.
Entstehen am Warenlager oder der Geschäftseinrichtung Sturmschäden, übernimmt
die Betriebsinhaltsversicherung die Kosten zur Wiederherstellung. Hagelschäden
können bei den meisten Versicherern separat abgesichert werden.
Wirkungsvoller Schutz gegen die
finanziellen Folgen der genannten Risiken ist ein wichtiger Beitrag zur
Sicherung der wirtschaftlichen Existenz Ihres Unternehmens.
Betriebsinhaltsversicherungen entschädigen nach dem Neuwertprinzip (der
Neuwert der zerstörten Sachen wird ersetzt).
Die zu zahlenden Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung sind
Betriebsausgaben.
Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sind ebenso versichert wie
Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Große Teile Ihres Unternehmens
sind durch einen Unglücksfall nicht in der Lage, produzieren zu können.
Viel Zeit verinnt, bevor der Wiederaufbau beendet ist. Es wird kein Geld
erwirtschaftet.
Im Versicherungsfall werden die folgenden laufenden Kosten getragen:
Diese Versicherung lässt sich mit anderen Versicherungen z.B. der Feuerversicherung kombinieren.
Die Versicherung orientiert sich an der vereinbarten Sachversicherungssumme für die Betriebseinrichtung und Vorräte!
Die Kleine-Betriebsunterbrechungsversicherung ist
nur über eine Sachversicherung mit abzuschliessen.
Diese Art der Versicherung ist gedacht für kleine und mittlere Unternehmen.
Sie gilt bis zu einer Versicherungssumme von ca. 511.000 Euro.
Die Versicherung orientiert sich an der vereinbarten Sachversicherungssumme für die Betriebseinrichtung und Vorräte!
Die Mittlere-Betriebsunterbrechungsversicherung ist nur über eine Sachversicherung mit abzuschliessen.
Bei der Mittleren-Betriebsunterbrechungsversicherung beläuft sich die Versicherungsumme auf bis zu 2,55 Mio Euro.
Folgende Sachversicherungen sind möglich:
Viele Gesellschaften bieten auch spezialisierte Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung an. Können z.B. neue Anlagen nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden und entsteht dadurch ein Schaden, wird dieser von der Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt.
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Kaum ein Unternehmen arbeitet
heute ohne die Unterstützung moderner Technologie und Elektronik.
Treten Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens auf, übernimmt
diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung.
Wichtige Bedingung: Alle Geräte müssen angeschlossen und betriebsbereit sein!
Üblicherweise werden zwei verschiedene Vertragsformen angeboten.
Einzelversicherung:
Hierbei ist jedes Gerät einzeln versichert. Der Vorteil hierbei ist ein
geringer Selbstbehalt pro Position. Nachteil ist der deutlich höhere
Verwaltungsaufwand. Diese Vertragsform würde sich nur bei einer überschaubaren
Menge von Geräten lohnen.
Pauschalversicherung:
Hier sind alle Geräte zusammen versichert. Der Vorteil ist die Kosteneffizienz
bei hohen Versicherungssummen. Nachteil ist der hohe Selbstbehalt auch bei
geringen Schäden.
Die Selbstbeteiligung ist obligatorisch. In der Regel gelten folgende Sätze:
Lassen Sie sich individuell beraten!
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Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden - er klagt. Rechtsstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Als Selbstständiger oder Unternehmer müssen Sie sich davor schützen.
Bei dieser Versicherung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger.
Die Angestellten des Versicherungsnehmers sind in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten mitversichert.
Bei einem Verein können dessen gesetzliche Vertreter und Mitglieder bei der Erfüllung
ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein versichert werden.
Für den privaten Bereich und den Verkehrs- Bereich gilt der Rechtsschutz
nicht.
Der versicherte Personenkreis umfasst nach § 28 ARB AVB:
Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach § 28 ARB AVB:
Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit der Spezial-Straf-Rechtsschutz absichern.
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IT ist die Bezeichnung für Informationstechnik und ein Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung.
IT-Risiken sind schwer kalkulierbar. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind Viren. Durch die fortschreitende Vernetzung wächst das Risiko für größere Ausfälle durch Schäden an der Firmen-IT ständig an. Auch Fahrlässigkeiten von Mitarbeitern können Ihre Betriebssoftware schwer schädigen und sogar zu einer Betriebsunterbrechung führen.
Das Schadensrisiko unterteilt sich in:
Drittschäden:
Eigenschäden:
Ihr Unternehmen haftet für verschuldete Schäden unbegrenzt.
Um Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu ermitteln, muss geprüft werden, welche Risikomerkmale auf Ihr Unternehmen zutreffen.
Um den Gefährdungsgrad Ihres Unternehmens zu ermitteln, sollten folgende Fragen geklärt werden:
Sollte Ihr Unternehmen über eine geringe Abhängigkeit von Datenverarbeitung und ein niedriges Sicherheitsrisiko (Einzel PC-Lösungen, keine externen Verbindungen) verfügen, eignet sich eine Daten- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sie bietet Versicherungsschutz für:
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist ein vorangegangener Schaden an der Hardware (Sachschaden).
Die Erweiterte Daten-und Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gefährdungspotential von innen und außen, einer mittleren bis hohen Datenverarbeitungs-Abhängigkeit und ausreichender Sicherheitsstruktur.
Zusätzlich werden die Folgen von Virenbefall, Hackerangriffen, versehentlichem Löschen und fehlerhaftem Programmieren versichert.
Ein Sachschaden an der Hardware ist hier keine Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
Die "Daten-Secure-IT-Versicherung" ist eine besondere Police für Unternehmen mit einem hohen Gefährdungspotential und hoher DV-Abhängigkeit. Sie versichert Vermögenschäden durch Datenmanipulation oder Datenentwendung und ersetzt auch Mehrkosten, die weder umsatzabhängig noch entgangener Betriebsgewinn sind (z.B. Werbeaktionen).
Voraussetzung für diese Versicherung ist, dass ein externes Serviceunternehmen Datenbestände und Gefährdungspotential Ihres Unternehmens prüft.
Geeignet ist diese Versicherung für Versandhäuser, Banken, Unternehmen mit datenferngesteuerten Betriebsabläufen, Online-Verarbeitung und ähnlichen.
Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt ausführlich beraten lassen.
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Hohe Anschaffungskosten für Maschinen lohnen sich nur, wenn diese Maschinen auch funktionieren.
Oft können ganze Produktionsprozesse durch das Ausfallen von Maschinen gestört werden.
Diese Versicherung ist wichtig für jene Unternehmen, bei denen der Einsatz von Maschinen im Vordergrund steht. Egal, ob es sich um stationäre Maschinen z. B. Arbeits-oder Druckereimaschinen handelt oder um fahrbare Maschinen wie Bagger, Baufahrzeuge usw.
Dazu gehören Unternehmen folgender Branchen:
Technische
Störungen und menschliches Versagen sind die häufigsten Ursachen für
Maschinenschäden.
Im Schadensfall übernimmt die Maschinenversicherung die Kosten zur Wiederherstellung der Maschine, bei Totalschaden wird der Zeitwert erstattet und für stationäre Maschinen kann eine Neuwertentschädigung vereinbart werden.
Da der Produktionsstillstand infolge eines Maschinenschadens enorme Folgekosten aufwerfen kann und die Betriebskosten weiterhin anfallen, empfiehlt sich der Abschluss einer kombinierten Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Besonders für jene Unternehmen, die mit "Engpassmaschinen" arbeiten, ist diese Versicherungskombination unerlässlich.
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Photovoltaik-Anlagen (Solarstromerzeuger) werden immer häufiger auch gewerblich genutzt. Zukünftige Betreiber einer solchen Anlage sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für ihre Investition informieren.
Die
Versicherer bieten i.d.R. zwei verschiedene Vertragsmodelle für
Photovoltaikanlagen an:
Zu den stationär installierten Einzelkomponenten
gehören:
Bei der Photovoltaikanlagen-Versicherung handelt
es sich um eine Allgefahrenversicherung. Auch nicht weiter genannte
Gefahren sind mitversichert, sofern diese nicht ausgeschlossen werden.
Versichert sind:
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Diese Versicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Besonders wichtig ist diese Versicherung für Unternehmen, die von der Mitarbeit eines Geschäftsführers (z.B. Arztpraxis) abhängig sind. Sollte dieser durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können, ist mit enormen finanziellen Belastungen zu rechnen. Eine Praxisausfallversicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.
Eine Unterbrechung des Betriebes infolge von Sturm-, Hagel-, Feuer- oder Leitungswasserschäden wird ebenso mitversichert wie Betriebsunterbrechung aufgrund von Einbruchdiebstahl, Raub oder Zerstörung.
Im Versicherungsfall werden folgende Betriebsaufwendungen erstattet:
Für
den Ausfall des Geschäftsführers können Karenzzeiten vereinbart werden, die
als zeitlicher Selbstbehalt zu sehen sind.
Art, Umsatz sowie Standort des Unternehmens sind neben der Karenzzeit die wichtigsten Faktoren bei der Beitragsberechnung.
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