Wohngebäudeversicherung | Hausratversicherung |
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Das eigene Wohngebäude ist im
Laufe seines Bestehens zahlreichen Schadensrisiken ausgesetzt, die für Beschädigungen
oder sogar vollständige Zerstörungen verantwortlich sind. Nicht nur
Reparaturen, sondern besonders ein kompletter Wiederaufbau kann mit enormen
Kosten verbunden sein, die kaum noch ein Hausbesitzer aus der eigenen Tasche
zahlen kann. Enorme finanzielle Einbußen oder sogar der Ruin sind letztendlich
die Folge. Besonders in den vergangenen Jahren haben Unwetterschäden, die nicht
nur Beschädigungen hinterlassen, sondern eine enorme Zerstörungskraft
aufweisen, extrem zugenommen. Damit der Eigentümer nicht vor dem Nichts steht,
ist eine Wohngebäudeversicherung unbedingt anzuraten.
Die Leistungen einer Gebäudeversicherung Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung das Gebäude sowie alle festen Installationen abgesichert. Dazu zählen beispielsweise sanitäre Anlagen und Markisen. Aber darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz dazugehörige Nebengebäude, zu denen Garagen oder Schuppen gehören. Die versicherbaren Risiken umfassen Leitungswasser, Frost, Feuer, Blitzschlag, Explosion sowie An-und Aufprall von Flugzeugen. Sollte sich das Wohngebäude in einer Umgebung befinden, welches regelmäßig oder auch potenziell von Naturgewalten heimgesucht wird, dann sollte im Versicherungspaket eine Elementarversicherung inbegriffen sein. Denn gerade diese Schäden sind es, die ein hohes Kostenpotenzial beinhalten. Der zusätzliche Versicherungsschutz umfasst Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen sowie weitere Elementargewalten. Die Kombination dieser beiden Policen stellt sich letztendlich als wesentlich günstiger dar, als der Abschluss von getrennten Absicherungen. Mittels Bausteinen die Gebäudeversicherung anpassen Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, kommt es selbst bei dieser Versicherung auf den individuellen Bedarf an. Dazu stehen die verschiedensten Bausteine zur Verfügung, die sich zu einem Komplettpaket zusammenstellen lassen. Auf diesem Weg ist es möglich, jede Menge Kosten in den Beiträgen einzusparen, denn Einzelversicherungen sind im Verhältnis zu teuer. Schon alleine aus diesem Grund lohnt sich die Nutzung des Versicherungsrechners. Erst vergleichen, dann abschließen Um die leistungsstärkste Wohngebäudeversicherung zum günstigsten Tarif herauszufinden, sollte vorab ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dazu ist es nötig, einige individuelle Angaben zu machen, die sich unter anderem auf das Alter des Hauses beziehen. Ebenfalls kann die Auswahl erfolgen, welche Leistungen im speziellen Fall notwendig sind. Innerhalb von kurzer Zeit erhält der Interessent bereits ein Angebot, welches auf seine persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert ist. Der Vorteil für den Wohngebäudeinhaber liegt darin, dass die Nutzung des Versicherungsrechners absolut kostenfrei und unverbindlich ist. Dafür lassen sich zahlreiche Tarifvarianten miteinander in Relation setzen, so dass ein überdurchschnittliches Sparpotenzial ausgenutzt werden kann. Sollten noch Fragen zur Gebäudeversicherung oder zu der Nutzung des Rechners aufkommen, steht ein Kundenservice zur Verfügung, der kompetent und unbürokratisch weiterhelfen kann. Natürlich werden die höchsten Sicherheitsstandards zugrunde gelegt. Kontaktieren Sie uns! zurück Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist
eine Versicherung, die von Menschen benötigt wird, die entweder ein Haus
vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Eine Grundbesitzer
Haftpflichtversicherung deckt hierbei Schäden ab, die durch eine Verletzung
der Verkehrssicherungspflicht oder der Instandhaltungspflicht entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet vor allem das Schneeräumen und das Streuen des Gehwegs bei Glätte sowie die Instandhaltung der Wege, während die Instandhaltungspflicht bedeutet, dass etwa das Dach rechtzeitig gedeckt werden muss, falls sich nach einem Sturm Ziegel gelockert haben könnten. Für beide Fälle ist der Hausbesitzer verantwortlich, auch oder gerade, wenn er das Haus nicht selbst nutzt. Prinzipiell haftet in Deutschland der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks für sämtliche Schäden rund um das Haus. Dies kann sogar bedeuten, dass ein Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen wird, falls eine Person auf dem nicht geräumten Weg ausrutscht, obwohl der Mietvertrag vorsieht, dass der Mieter den Streudienst zu versehen hat. Das Haftpflichtrisiko kann hierbei enorm sein und im Fall eines einstürzenden Hauses mit entsprechenden Personenschäden geradezu unvorstellbare Ausmaße annehmen, so dass eine hohe Deckungssumme gewählt werden sollte. Mit einem Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich kann man die für den individuellen Fall geeignete und günstigste Versicherung ermitteln. Die Grundbesitzer Haftpflicht überprüft die Frage der tatsächlichen Haftung im Schadensfall, leistet die erforderliche Wiedergutmachung, wehrt aber auch übertriebene oder unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Im Sinne des Versicherungsnehmers leistet sie dadurch anwaltliche Dienste, was nicht zu unterschätzen ist, denn bei einem vermieteten Mehrparteienhaus ist es nicht ungewöhnlich, dass gewisse Mieter versuchen, Ansprüche geltend zu machen, welche nicht immer berechtigt sein müssen. Der Tarif einer Grundbesitzer Haftpflicht ist vor allem abhängig von der Größe eines Objekts und dessen Nutzung: Je mehr Parteien in einem Haus wohnen, desto höher wird der fällige Tarif für die Versicherung, da auch das Risiko steigt und die Deckungssumme entsprechend höher ausfallen muss. In der Regel wird bei vermieteten Objekten der Jahresmietwert oder die Anzahl der vermieteten Wohnungen als Bemessungsgrundlage für den Tarif der Grundbesitzer Haftpflicht gewählt. Da dies sehr unterschiedlich ausfallen kann, empfiehlt sich ein Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich, der durch die enorme Zahl von Anbietern nicht nur Geld sondern auch viel Zeit sparen kann und durch seine Neutralität dazu beiträgt, dass tatsächlich die richtige Versicherung abgeschlossen wird. Kontaktieren Sie uns! zurück
Private Haftpflichtversicherung Sie ist eine Versicherung, die notwendiger denn je ist, obwohl der Gesetzgeber - anders als bei der Kfz-Versicherung - den Abschluss nicht verpflichtend vorgeschrieben hat. Dennoch darf die Privathaftpflichtversicherung in keinem Haushalt fehlen. Und das unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben oder nicht. Privathaftplicht schützt vor finanziellem Ruin Denn niemand kann sich davon freisprechen, aus Unachtsamkeit einem Dritten einen Schaden zuzufügen; da spielt das Alter keine Rolle. Ein Rotweinfleck auf dem teuren Teppich oder Sofa kann dabei finanziell unter Umständen ebenso noch verschmerzt werden wie eine Glasscheibe, die beim Fußballspielen der Kinder auf dem Hof kaputtgegangen ist. Anders sieht es indes aus, wenn jemand aus Unachtsamkeit ohne auf den Verkehr zu achten über die Straße geht und herannahende Fahrzeuge zum Bremsen veranlasst. Geschieht dadurch ein Unfall - vielleicht sogar mit Personenschaden - ist das ohne eine Haftpflicht finanziell durch den Verursacher gar nicht mehr zu stemmen. Die Folge ist nicht selten, dass der Verursacher sein ganzes Leben an der Schadensregulierung zu knapsen hat. Das kommt verständlicherweise einem finanziellen Ruin gleich. Um das zu vermeiden, ist der Abschluss einer Privathaftpflicht insofern schon aus diesem Grund ein Muss. Dabei gilt es zu beachten, dass der Versicherungsschutz zwar unisono bei den Versicherungsgesellschaften gleich ist, dass aber der Versicherte selbst die Wahl zwischen unterschieden Deckungssummen hat. Zudem bieten die Gesellschaften ihren Kunden so genannte Single-Tarife an, bei denen ausschließlich Schäden durch den Versicherungsnehmer versichert sind, sollte dieser alleine leben. Für Hunde gilt die Haftpflicht nicht Dafür ist die Prämie günstiger als bei einer Familien-Haftpflicht. Außerdem ist je nach Höhe der Deckungssumme auch der Versicherungsumfang breiter. In der höchsten Deckungssumme ist in der Regel neben dem Versicherungsschutz für das Beaufsichtigen von Kindern auch der Verlust eines Schlüssels mit möglicherweise notwendigem Austausch einer Schließanlage versichert. Grundsätzlich nicht versichert in einer Privathaftpflicht ist ein Schaden, verursacht durch den eigenen Hund. Hier muss der Versicherungsnehmer eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Vor Abschluss ist ein Versicherungsvergleich unerlässlich Aber auch wenn der Versicherungsumfang in der Haftpflicht in der Regel bei den Versicherungsgesellschaften recht ähnlich ist, so gilt bei der zu zahlende Prämie etwas anderes. Gerade im Vergleich Filialgesellschaften mit Direktanbietern ergeben sich bei der Prämie nicht selten hohe Unterschiede. Wer erstmals eine Privathaftpflichtversicherung abschließen möchte oder einen Versicherungswechsel in Betracht zieht, sollte vor Abschluss eines neuen Vertrages unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Kontaktieren Sie uns! zurück Die Hausratversicherung ist dem Bereich der freiwilligen Sachversicherungen zuzuordnen. Da sich jeder Haushalt aus vielfältigen, sachwertigen Gegenständen zusammensetzt, ist die Hausratversicherung eines Haushalts in der Regel dringend anzuraten. Wie die Bezeichnung "Hausrat" erahnen lässt, ist eine präzise Zuordnung der zu versichernden Gefahren unerlässlich, denn der dehnbare Begriff fordert eine klare Definition der Vertragsinhalte. Eine Hausratversicherung sollte im Laufe der Jahre vom Versicherten "lebendig" fortentwickelt werden und sich idealerweise stets dem Besitzzuwachs anpassen. Was ist eine Hausratversicherung Die Hausratversicherung ist vom Zuschnitt so konzipiert, dass der Hausrat eines Haushalts gegen finanziellen Schaden versichert werden kann. Unter dem Überbegriff des Hausrats vereinigen sich jene Gegenstände und Dinge, die sich dem Versicherten für seine private Nutzung zuordnen lassen. Die herkömmliche Hausrats-Police zählt dazu die beweglichen Einrichtungsgegenstände in den verschiedenen Bereichen eines Privathaushalts. Dazu gehört das Mobiliar ebenso wie Radio, Fernseher, PC oder Laptop. Aber auch Kleidung, Geschirr, Bücher, CDs und Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) und Verbrauchsgüter der Bewohner genießen Versicherungsschutz. Dieser Schutz schließt auch Besucher des Haushalts ein. Die zweite Komponente der klassischen Hausratversicherung definiert die versicherten Gefahren. Dazu zählen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser (z. B. Rohrbruch), Sturm- und Gewitterschäden, Blitzschäden und nicht zuletzt der Vandalismus. Wie diese Begriffs-Erläuterung verdeutlicht, zählt der "Hausrat" zu jenen vom Gesetzgeber als "freiwillig" deklarierten Privatversicherungen, auf die kaum ein Bürger verzichten sollte. Optimal: Versicherungssumme entspricht Einrichtungswert Eine Klarstellung vorab: Die Hausratversicherung ist nicht in der Lage, Schäden zu verhindern. Sie regelt im Rahmen der Vertragsvereinbarungen den Schadenersatz. Die Grundlage für die Bemessungshöhe bildet die im Vertrag fest gelegte Versicherungssumme. Eine optimale Balance ist dann erreicht, wenn der Wert der Einrichtungsgegenstände mit jenem der maximalen Versicherungssumme harmonisiert. Ist die in der Police definierte Summe geringer als der Gesamtwert der im Besitz des Versicherten befindlichen, beweglichen Einrichtung, so liegt eine Unterversicherung vor. Wird bei Eintritt eines Schaden eine Unterversicherung festgestellt, so kann der Schaden nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Da sich Haushalte auch nach Vertragsabschluss in ihrem Wertegefüge weiter entwickeln, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung des im Haushalt zusammengefassten beweglichen Besitzes und ein Abgleich mit der in der Police fest gelegten Deckungssumme. Der absolut verbindliche Gesamtwert des individuellen Hausrats lässt sich nur schwer bestimmen. Viele Sachversicherer reagieren auf diese Tatsache mit einem sogenannten "Unterversicherungs-Verzicht". Diese Vertragsklausel bewahrt den Versicherten bei Eintritt eines Versicherungsfalls vor einer akribischen Prüfung des Hausrats-Wertes. Als "Daumenwert" für eine solide Bemessungs-Grundlage gilt ein Vertrag auf Basis einer Relation von mindestens 650,-- Euro pro Haushalts-Quadratmeter. Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist ein Unterversicherungs-Verzicht unproblematisch vereinbar. Erweiterungsmöglichkeiten in der Hausratversicherung Neben dem oben genannten, klassischen Versicherungsrahmen bieten die Sachversicherer für viele Versicherte zusätzliche, sinnvolle, oft existenziell wichtige Erweiterungen an. In diesen Fällen sprechen die Fachleute von einer "verbundenen Hausratversicherung". Zu diesen Risiken zählt beispielsweise der Schutz gegen Überspannungsschäden, wie sie oft aus Blitzeinschlägen resultieren. Populär ist auch der Schutz gegen Fahrrad-Diebstahl, der sich über eine Erweiterungsklausel in die Police einbinden lässt.. Auch Aquarianer und Wasserbett-Besitzer finden hier im Falle austretenden Wassers adäquaten Schutz. Bei Elementarschäden ergeben sich unzweifelhaft regionale Betrachtungswinkel. Wer in einem Überschwemmungsgebiet ansässig ist, wird es schwer haben, seinen Hausrat gegen Hochwasser zu versichern. Unproblematisch ist hingegen die Erweiterung um eine Außen-Versicherung, mit der z. B. die Terrasse und der Garten in den Vertrag eingebunden werden Höhe der Hausratversicherung: die Deckungssumme Die Grundlage für den vom Versicherer zu leistenden Schadenersatz ist die in der Police fest gelegte Deckungssumme. Wer sich mit seiner 100-Quadratmeter-Wohnung für die "Unterversicherungs-Klausel" mit 650-Euro-Taxierung pro Quadratmeter entscheidet, akzeptiert damit eine Deckungssumme von 65.000 Euro. Tritt ein höherer Schaden ein, so ist die Schadens-Begleichung bei 65.000 Euro "gedeckelt". Wenn der Schadenfall eintritt Im Schadenfall kommt es auf eine zügige Meldung des entstandenen Schadens an. Wer beispielsweise eine verwüstete Wohnung vorfindet, muss ohne Zeitverzug die Polizei rufen Parallel fordert der Versicherer die unverzügliche Übergabe einer "Stehlgut-Liste", auf der die entwendeten Gegenstände gelistet sind. In anderen Schadensfällen ist in der Regel eine zeitnahe, normale Schadensmeldung abzugeben, aus der hervor geht, was sich ereignet hat und was dabei beschädigt wurde Kündigung einer Hausratversicherung Sowohl der Abschluss als auch das Ende der Hausratversicherung sind wichtige Meilensteine. Ein Hausrat-Versicherungsvertrag lässt sich schriftlich, ohne Begründung, mit einer Frist von drei Monaten zur vereinbarten Laufzeit kündigen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungs-Modalitäten verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Kontaktieren Sie uns! zurück Schön, wenn Meinungsverschiedenheiten auf zivilisierte Art und Weise aus der Welt geschaffen werden können. Weniger schön, wenn dies nicht gelingt und ein Streit vor einem Richter landet. Gut, wenn Sie dann eine Rechtsschutzversicherung haben. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist dennoch wahr: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe. Eine entsprechende Versicherung bietet Ihnen Schutz, wenn es zu Konflikten im Beruf, im Verkehr oder mit den Nachbarn kommt. Wer mitversichert ist, wann Sie Berufsrechtsschutz oder Privatrechtsschutz brauchen, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Bausteine in der Rechtsschutzversicherung Die drei großen Bereiche des Lebens lassen sich bei der Rechtsschutzversicherung in den Verkehrsrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz und den Privatrechtsschutz unterteilen. Viele Versicherer bieten hier Komplettlösungen an, die alle drei Bereiche mit einschließen. Da sich Ihre Lebensumstände ändern können, gibt es die Möglichkeit, Ehepartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Auch unverheiratete Kinder sind meist mitversichert, solange die noch keine 25 Jahre alt sind. Zwei Varianten der Rechtsschutzversicherung verdienen ebenfalls Beachtung: die Rechtsschutzversicherung für Mieter und die für Vermieter. Gerade beim Thema Wohnen lauern viele potenzielle Konflikte, die im Zweifelsfall ziemlich teuer werden können. Versicherungsnehmer sind hier naturgemäß Mieter bzw. Vermieter, die sich gegen Streitigkeiten absichern wollen. Rechtsschutz für Unternehmen und Freiberufler Wer an Berufsrechtsschutz denkt, der ist oft der Meinung, damit seien auch Risiken abgedeckt, die Firmen, Unternehmen und Freiberuflern begegnen. Dem ist jedoch in aller Regel nicht so. Daher ist es sinnvoll, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen, um sich im Falle von Ärger mit Kunden bzw. Auftraggebern erfolgreich zur Wehr setzen zu können. Für welche Tarifvariante Sie sich letztlich auch entscheiden, eine Rechtsschutzversicherung hat schon viele Krisensituationen gerettet. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Antrag setzen, empfehlen wir aber einen Vergleich der Angebote. Sowohl die Leistungen als auch die Tarifmerkmale unterscheiden sich teilweise stark voneinander. Kontaktieren Sie uns! zurück Ein unbedingtes MUSS - die Öltankhaftpflichtversicherung Umweltschäden durch austretendes Öl erreichen schnell Dimensionen, die ein Öltankbesitzer allein nicht mehr stemmen kann. Schon die Gutachterkosten zur Feststellung von Schadenursache und -kosten schlagen dabei erheblich zu Buche, vor allem weil in diesem Fall eine umgekehrte Beweislast besteht. Einzige Lösung: die Öltankhaftpflichtversicherung. Gängige Öltanks - unüberschaubare Haftungsrisiken Die weit verbreiteten Öltanks umfassen zwischen 3.000 und 10.000 l Heizöl, wobei ein Tropfen bereits ausreicht, um rund 10.000 l Grundwasser nachhaltig zu verseuchen. Dass ein regelmäßig gewarteter Öltank platzt, ist relativ unwahrscheinlich. Aber kleinere Leckagen, die mit zunehmender Dauer gravierende Umweltschäden verursachen können, sind durchaus möglich. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kleckerschäden, die beim Betanken vorkommen können und für die die Lieferfirma verantwortlich zeichnet, und die durch ein Leck im Tank oder den Leitungen verursachten. Diese liegen in der Verantwortung des Hauseigentümers, der sich vor Augen führen muss, dass er im Schadensfall beweisen muss, der nicht Schuld trägt. Die übliche Beweislast wird nämlich bei der vorliegenden Gefährdungshaftung umgekehrt. Tritt also irgendwo eine Verseuchung des Grundwassers durch Öl auf, kann dies mit aufwendigen Gutachten bis zum verursachenden Öltank zurückverfolgt werden - auf Kosten des Hausbesitzers. Versicherungsumfang der Öltankhaftpflicht Die erste und nicht zu unterschätzende Aufgabe einer Öltankhaftpflicht besteht darin, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu prüfen, ob der Hausbesitzer überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Wird also eine Verunreinigung von Erdreich oder des Grundwassers festgestellt und ein Hausbesitzer in Haftung genommen, prüft seine Öltankhaftpflicht die Rechtmäßigkeit der Ansprüche dem Grundsatz und der Höhe nach. Sind zum Beweis der Unschuld Gutachten notwendig, werden diese auf Versicherungskosten veranlasst. Steht aber fest, dass der betreffende Öltank die Schadensursache war, wird vom Versicherer geprüft, ob die Höhe der Schadenersatzansprüche gerechtfertigt ist. Gibt es dazu keine Einigkeit zwischen Anspruchsteller und Versicherer, wird der Disput vor Gericht ausgetragen - ebenfalls auf Kosten des Versicherers. Steht der Schadenersatzanspruch fest, wird dieser übernommen. Dazu gehören beispielsweise das Abtragen des kontaminierten Erdreiches und die kostenintensive Entsorgung als Sondermüll. Aber auch aufwendige Dekontaminierungsmaßnahmen im Grundwasserbereich werden selbstverständlich übernommen. Der Anspruch, die beschädigte oder beeinträchtigte Sache in einen Zustand wie vor dem Schaden zu versetzen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vertragsgestaltung, - abschluss und - kündigung Ausschlaggebend für die Höhe des Versicherungsbeitrages sind zum einen das Fassungsvermögen des Öltanks und zum anderen die technische Ausführung. Handelt es sich beispielsweise um einen oberirdischen Tank in einer isolierten Wanne, der so gut zugänglich und einfach gewartet werden kann, ist das Risiko geringer, als wenn der Tank in das Erdreich eingelassen wurde. Dementsprechend variiert die Versicherungsprämie, die durchschnittlich zwischen 30 und 150 Euro im Jahr betragen kann. Wie bei jeder Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Öltankhaftpflicht um einen Jahresvertrag, der regelmäßig mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt werden kann. Werden längere Laufzeiten gewählt, um einen Rabatt auf den Beitrag zu erhalten, kann der Vertrag vor Ablauf dieser Zeit nur außerordentlich gekündigt werden. Dieses Recht steht dem Versicherungsnehmer zum Beispiel nach Abschluss einer Schadensregulierung oder bei Ablehnung eines versicherten Schadens zu und muss innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis schriftlich geltend gemacht werden - allerdings gilt dies auch für den Versicherer. Kontaktieren Sie uns! zurück |